Zum Inhalt springen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die notwendigen Unterlagen sind abhängig von der Staatsbürgerschaft sowie dem Ort des Geschehens (Geburt, Vorehe oder Scheidung).

Daher richten sich die weiteren Informationen nur an Eheschließenden mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie Geburt und ggfls. Vorehen in Deutschland. Für alle anderen Eheschließenden erstellen wir ein individuelles Merkblatt.

Beide Ehepartner deutsche Staatsbürgerschaft

Folgende Unterlagen bei deutscher Staatsangehörigkeit:

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe (zur Einreichung reicht eine Kopie)
  • erweiterte Meldebescheinigungen der Meldebehörde (nur bei Wohnorten außerhalb Pforzheim);
  • ein vom Geburtsstandesamt neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen (nicht notwendig wenn der Geburtsort Pforzheim ist)

Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes (nicht notwendig wenn der Geburtsort Pforzheim ist)
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung und Nachweis der gemeinsamen Sorge

Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:

  • einen neu ausgestellten beglaubigten Ausdruck aus dem beim Standesamt geführten Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes
  • Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab eine Beratung wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Standesamt auf, eine pauschale Auskunft ist nicht möglich.

Als Hilfestellung haben wir Ihnen ein allgemeines Merkblatt zusammengestellt, welches Sie als Checkliste verwenden können. Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente detailiert beschrieben.

Hinweis

Alle Dokumente und Unterlagen müssen im Original eingereicht werden. Wir empfehlen die Unterlagen in einem Umschlag

versehen mit Ihrer Adresse und einer Telefonnummer
adressiert an Standesamt - Eheschließung

im Briefkasten Neues Rathaus, Marktplatz 1 einzuwerfen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die Originaldokumente wieder zurück.

Ein oder beide Ehepartner ohne deutsche Staatsbürgerschaft

Wenn ein oder beide Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, empfehlen wir, das Standesamt frühzeitig zu kontaktieren, dort wird Ihnen ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente erstellt.

Bitte reichen Sie dazu eine Kopie Ihrer Pässe und wenn vorhanden Aufenthaltstitel, mit Angabe einer Telefonnummer und dem Hinweis ein, dass Sie heiraten möchten.

Gerne lassen Sie uns die Unterlagen als Scan im PDF-Format an standesamt[at]pforzheim.de oder in Kopie Rathausbriefkasten Neues Rathaus, Marktplatz 1 zukommen.

Ablauf

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt, bei dem Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner einen Wohnsitz haben. Für die Anmeldung beim Standesamt Pforzheim muss einer der Eheschließenden den Wohnsitz in Pforzheim  (nicht Eutingen und Huchenfeld) haben.

Ihre Ansprechpartnerin in Huchenfeld

Ortsverwaltung Huchenfeld

Ihre Ansprechpartnerin in Eutingen

Ortsverwaltung Eutingen

 

Bitte melden Sie Ihre Eheschließung gemeinsam an. Ist eine oder einer von Ihnen aus einem wichtigen Grund verhindert, so kann die Partnerin oder der Partner eine Vollmacht mitbringen.

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren wir mit Ihnen gerne, sobald alle notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sind und geprüft wurden. Wir melden uns gerne bei Ihnen, um einen passenden Termin zu finden.

Die Eheanmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Den Termin für die Eheschließung selbst vereinbaren wir gerne mit Ihnen, wenn Sie zur Anmeldung bei uns sind.

Sollten Sie in einem anderen Standesamt die Eheschließung planen, leiten wir die geprüften Unterlagen mit der Bestätigung zur Vorlage der Ehevoraussetzungen an Ihr Wunschstandesamt weiter. Die Terminvereinbarung sowie weitere mögliche Absprachen treffen Sie direkt mit Ihrem Wunschstandesamt.

 

Hinweis

Termine für die Eheschließung werden erst vergeben und reserviert, wenn eine gültige Eheanmeldung erfolgt ist.