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FAQ

Häufige Fragen und Antworten rund ums Heiraten

Welche Möglichkeiten haben wir bei der Namensführung?

Nach deutschem Recht können Sie sich entweder auf einen gemeinsamen Ehenamen einigen oder jeder behält seinen bisher geführten Namen. Die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens ist auch noch später möglich, dafür gibt es keine Frist.
Eine pätere Erklärung kann bei einem Notariat oder jedem Standesamt abgeben werden. Eine persönliche Vorsprache beider Ehegatten ist hier erforderlich. Wirksam wir die Erklärung durch Entgegennahme beim Standesamt, bei dem die Eheschließung beurkundet ist.

Als Ehename kann der derzeitig geführte Name sowie der Geburtsname eines Ehepartners gewählt werden. Der Ehepartner, wessen Name nicht Ehename wird, kann seinen derzeitigen Namen oder Geburtsnamen als Begeitnamen voranstellen oder anfügen. Sollte als Ehename ein Doppelname gewählt werden, kann kein Begleitname gewählt werden. 

Beispiel Möglichkeiten:

NamensführungEhepartner 1Ehepartner 2
vor der EheSonne-Morgen geb. MorgenAbend
kein Ehename in der EheSonne-Morgen geb. MorgenAbend
Widerruf Voranstellung "Sonne"MorgenAbend 

 

Ehename "Morgen"

 

Morgen

Morgen geb. Abend

Abend-Morgen geb. Abend

Morgen-Abend geb. Abend

 

 

Ehename "Abend"

Abend geb. Morgen

Morgen-Abend geb. Morgen

Abend-Morgen geb. Morgen

Sonne-Abend geb. Morgen

Abend-Sonne geb Morgen

 

 

Abend

 

Ehename "Sonne"

 

Sonne geb. Morgen

Sonne geb. Abend

Abend-Sonne geb. Abend

Sonne-Abend geb. Abend

Ehename "Sonne-Morgen"Sonne-Morgen geb. MorgenSonne-Morgen geb. Abend

 

Ausländische Eheschließende fallen unter das Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht. Sie dürfen dann wählen zwischen dem Recht des Staates, dem die oder der ausländische Eheschließende angehört, und dem deutschen Recht. Wir beraten Sie dazu gerne ihm Rahmen der Eheanmeldung. 

 

 

Brauchen wir Trauzeugen?

Seit 1998 sind Trauzeugen nicht mehr verpflichtend für eine Eheschließung. Maximal zwei Trauzeugen können zu Ihrer Eheschließung mitgebracht werden. Wichtig ist, dass die Trauzeugen volljährig sind und ihren Ausweis am Hochzeitstag vorlegen. 

Bitte bringen Sie den ausgefüllten Trauzeugenzettel mit den Kontaktdaten Ihrer Trauzeugen mit. 

Wie läuft das bei einer standesamtliche Trauung mit dem Ringtausch?

Der Ringtausch ist bei einer standesamtlichen Trauung nicht verbindlich. Natürlich können sie diesen verbindenden Moment in Ihrer Trauung einplanen. Sprechen Sie Ihren gewünschten Ablauf einfach mit Ihrer Standesbeamtin ab.

 

 

Wie lange dauert eine standesamtliche Trauung?

Eine Trauung inklusive Ansprache, Ringwechsel und Unterschrift dauert in der Regel rund 20 Minuten. Für jede Trauung planen wir einen Zeitrahmen von 30 Minuten, so dass auch eine eventuell  musikalischen Untermalung möglich ist.

 

Darf während der Eheschließung fotografiert und gefilmt werden?

Fotografieren ist bei einer Trauung grundsätzlich gestattet. Film‐ oder Tonaufnahmen sprechen Sie bitte vorab mit Ihrer Standesbeamtin ab. So können auch eventuell Absprachen bezüglich der Technik und dem Aufbau vorab geklärt werden.

Wo erhalte ich eine Eheurkunde?

Bei der Eheschließung erhalten Sie von uns bereits eine vorläufige Eheurkunde. Im Nachgang zur Eheschließung senden wir Ihnen Ihre Eheurkdunde per Post an Ihre Anschrift.

Sie haben die Möglichkeit zwischen einer Eheurkunde in DINA 4, einer Eheurkunde im Stammbuchformat oder einer internationalen (mehrsprachigen Eheurkunde) zu wählen.

Auch nach der Eheschließung können Sie weitere Eheurkunden unkompliziert über den Online-Service der Stadt Pforzheim bestellen

Eheurkunde online

Gebühren

Anmeldung zur Eheschließung, ausschließlich deutsches RechtKosten: 65 Euro
Anmeldung zur Eheschließung, ausländisches Recht zu beachtenKosten: 110 Euro
Eheurkunde (möglich auch im Stammbuchformat oder mehrsprachig)Kosten: 20 Euro
Trauung im StandesamtKosten: 45 Euro

Trauung in einem externen Trauort
(Sparkassenturm, Archäologisches Museum, Schmuckmuseum, Stadtmuseum Brötzingen, Flößerstube)

Kosten: 25 Euro

Vereidigung eines DolmetschersKosten: 35 Euro
Ehefähigkeitszeugnis, ausschließlich deutsches RechtKosten: 65 Euro
Ehefähigkeitszeugnis, wenn ausländisches Recht zu beachtenKosten: 110 Euro