FAQ
Häufige Fragen und Antworten rund ums Heiraten
Welche Möglichkeiten haben wir bei der Namensführung?
Nach deutschem Recht können Sie sich entweder auf einen gemeinsamen Ehenamen einigen oder jeder behält seinen bisher geführten Namen. Die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens ist auch noch später möglich, dafür gibt es keine Frist.
Eine pätere Erklärung kann bei einem Notariat oder jedem Standesamt abgeben werden. Eine persönliche Vorsprache beider Ehegatten ist hier erforderlich. Wirksam wir die Erklärung durch Entgegennahme beim Standesamt, bei dem die Eheschließung beurkundet ist.
Als Ehename kann der derzeitig geführte Name sowie der Geburtsname eines Ehepartners gewählt werden. Der Ehepartner, wessen Name nicht Ehename wird, kann seinen derzeitigen Namen oder Geburtsnamen als Begeitnamen voranstellen oder anfügen. Sollte als Ehename ein Doppelname gewählt werden, kann kein Begleitname gewählt werden.
Beispiel Möglichkeiten:
Namensführung | Ehepartner 1 | Ehepartner 2 |
vor der Ehe | Sonne-Morgen geb. Morgen | Abend |
kein Ehename in der Ehe | Sonne-Morgen geb. Morgen | Abend |
Widerruf Voranstellung "Sonne" | Morgen | Abend |
Ehename "Morgen" |
Morgen | Morgen geb. Abend Abend-Morgen geb. Abend Morgen-Abend geb. Abend |
Ehename "Abend" | Abend geb. Morgen Morgen-Abend geb. Morgen Abend-Morgen geb. Morgen Sonne-Abend geb. Morgen Abend-Sonne geb Morgen |
Abend |
Ehename "Sonne" |
Sonne geb. Morgen | Sonne geb. Abend Abend-Sonne geb. Abend Sonne-Abend geb. Abend |
Ehename "Sonne-Morgen" | Sonne-Morgen geb. Morgen | Sonne-Morgen geb. Abend |
Ausländische Eheschließende fallen unter das Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht. Sie dürfen dann wählen zwischen dem Recht des Staates, dem die oder der ausländische Eheschließende angehört, und dem deutschen Recht. Wir beraten Sie dazu gerne ihm Rahmen der Eheanmeldung.
Brauchen wir Trauzeugen?
Seit 1998 sind Trauzeugen nicht mehr verpflichtend für eine Eheschließung. Maximal zwei Trauzeugen können zu Ihrer Eheschließung mitgebracht werden. Wichtig ist, dass die Trauzeugen volljährig sind und ihren Ausweis am Hochzeitstag vorlegen.
Bitte bringen Sie den ausgefüllten Trauzeugenzettel mit den Kontaktdaten Ihrer Trauzeugen mit.
Wie läuft das bei einer standesamtliche Trauung mit dem Ringtausch?
Der Ringtausch ist bei einer standesamtlichen Trauung nicht verbindlich. Natürlich können sie diesen verbindenden Moment in Ihrer Trauung einplanen. Sprechen Sie Ihren gewünschten Ablauf einfach mit Ihrer Standesbeamtin ab.
Wie lange dauert eine standesamtliche Trauung?
Eine Trauung inklusive Ansprache, Ringwechsel und Unterschrift dauert in der Regel rund 20 Minuten. Für jede Trauung planen wir einen Zeitrahmen von 30 Minuten, so dass auch eine eventuell musikalischen Untermalung möglich ist.
Darf während der Eheschließung fotografiert und gefilmt werden?
Fotografieren ist bei einer Trauung grundsätzlich gestattet. Film‐ oder Tonaufnahmen sprechen Sie bitte vorab mit Ihrer Standesbeamtin ab. So können auch eventuell Absprachen bezüglich der Technik und dem Aufbau vorab geklärt werden.
Wo erhalte ich eine Eheurkunde?
Bei der Eheschließung erhalten Sie von uns bereits eine vorläufige Eheurkunde. Im Nachgang zur Eheschließung senden wir Ihnen Ihre Eheurkdunde per Post an Ihre Anschrift.
Sie haben die Möglichkeit zwischen einer Eheurkunde in DINA 4, einer Eheurkunde im Stammbuchformat oder einer internationalen (mehrsprachigen Eheurkunde) zu wählen.
Auch nach der Eheschließung können Sie weitere Eheurkunden unkompliziert über den Online-Service der Stadt Pforzheim bestellen
Gebühren
Anmeldung zur Eheschließung, ausschließlich deutsches Recht | Kosten: 65 Euro |
Anmeldung zur Eheschließung, ausländisches Recht zu beachten | Kosten: 110 Euro |
Eheurkunde (möglich auch im Stammbuchformat oder mehrsprachig) | Kosten: 20 Euro |
Trauung im Standesamt | Kosten: 45 Euro |
Trauung in einem externen Trauort | Kosten: 25 Euro |
Vereidigung eines Dolmetschers | Kosten: 35 Euro |
Ehefähigkeitszeugnis, ausschließlich deutsches Recht | Kosten: 65 Euro |
Ehefähigkeitszeugnis, wenn ausländisches Recht zu beachten | Kosten: 110 Euro |